Jeder Hundehalter ist verantwortlich für mögliche Schäden, die sein Tier verursacht. Darunter fallen sowohl Personenschäden als auch Sachschäden.
Im Jahre 2016 gab es in Deutschland knapp über 9 Millionen Hundebesitzer. Damit ist der Haushund, der „beste Freund des Menschen“, eines der beliebtesten Haustiere. Die Vielfalt der verschiedenen Hunderassen ist enorm, und die Tiere variieren stark in Größe und Gewicht. Die kleinsten Hunde wiegen 1-2 Kilogramm, wirklich „große“ Hunde erreichen schnell 80 oder mehr Kilogramm, bei einer Schulterhöhe von oft über 80 Zentimetern.
Das Landeshundegesetz in NRW schreibt vor, dass als „große Hunde“ im Sinne des Gesetzes Tiere zu betrachten sind, die entweder eine Schulterhöhe von mehr als 40 Zentimeter haben oder mehr als 20 Kilogramm wiegen. Darunter fallen dann auch typische „Familienhunde“ wie Labrador oder Golden Retriever.
Diese Tiere müssen zwingend mit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Dies gilt selbstverständlich auch für die im Gesetz definierten „gefährlichen Hunde“, hier ggfs. sogar unabhängig von Größe und Gewicht.
Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch, jeden Hund zu versichern, um gegen Schadenersatzforderungen gewappnet zu sein: ein „ausgerissener“ Beagle z.B., welcher eine Autokarambolage verursacht, generiert damit unter Umständen hohe finanzielle Belastungen.
Gerade in unserer Region ist auch die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ein wichtiges Thema. Den ungünstigen Fall vorausgesetzt, dass ein Reitpferd aus seiner Koppel ausbricht oder mit seinem Reiter durchgeht, kann es allein aufgrund seiner Größe und seines Gewichts immense und kostspielige Schäden verursachen. So kam es erst zu Silvester 2016 bei Moers durch aufgeschreckte Pferde zu einem Unfall mit Schwerverletzten. Verfolgt man die Medien, wird man feststellen, dass derartige tragische Unfälle leider immer wieder passieren.
Quelle: [E]